Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33853
OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07 (https://dejure.org/2008,33853)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.02.2008 - 2 VAs 20/07 (https://dejure.org/2008,33853)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 2 VAs 20/07 (https://dejure.org/2008,33853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,33853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Vollstreckungshaftbefehls bei nachträglichem Bekanntwerden von eine Fluchtgefahr nicht mehr rechtfertigen Umständen; Ermittlung der aktuellen Wohnanschrift eines aus der Strafhaft nach "unbekannt" Entlassenen

  • Judicialis

    StPO § 457; ; StVollstrO § 33; ; GG Art. 103; ; StPO § 33a; ; SächsMG § 16

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 14.06.2005 - 1 VAs 17/05

    Vollstreckungshaftbefehl; Voraussetzungen; Erlass; Verschulden des Verurteilten

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07
    Zwar ist der Vollstreckungshaftbefehl mit der Aufnahme des Antragstellers im Strafvollzug gegenstandslos geworden, weil die Vollstreckung der Haft nicht auf ihm, sondern allein auf dem zu vollstreckenden rechtskräftigen Urteil beruht (OLG Hamm NStZ 1982, 524; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 224; OLG Hamm StV 2005, 676).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2005 - 2 VAs 32/04

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit des Antrags auf nachträgliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07
    Dabei bleibt das Rechtsschutzinteresse an einer gerichtliche Überprüfung auch dann erhalten, wenn - wie hier - nicht die auf dem rechtskräftigen Urteil beruhende (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 252 ff.; OLG Frankfurt a.a.O.) Freiheitsentziehung als solche, sondern die besonders einschneidende, weil am Maßstab des einfachen Rechts eklatant fehlerhafte und unverhältnismäßige Art und Weise ihrer Durchführung geltend gemacht wird (vgl. BVerfG a.a.O; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 249 ff.).
  • OLG Hamm, 07.09.1982 - 7 VAs 57/82
    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07
    Zwar ist der Vollstreckungshaftbefehl mit der Aufnahme des Antragstellers im Strafvollzug gegenstandslos geworden, weil die Vollstreckung der Haft nicht auf ihm, sondern allein auf dem zu vollstreckenden rechtskräftigen Urteil beruht (OLG Hamm NStZ 1982, 524; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 224; OLG Hamm StV 2005, 676).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07
    Ein solches besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch zur Klärung schwerwiegender Grundrechtseingriffe, wenn deren direkte Belastung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene nach der maßgeblichen Prozessordnung regelmäßig eine gerichtliche Entscheidung nicht erlangen kann (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163 ff.).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 3 VAs 7/02

    Rechtsschutz gegen vollzogenen Vollstreckungshaftbefehl

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07
    Zwar ist der Vollstreckungshaftbefehl mit der Aufnahme des Antragstellers im Strafvollzug gegenstandslos geworden, weil die Vollstreckung der Haft nicht auf ihm, sondern allein auf dem zu vollstreckenden rechtskräftigen Urteil beruht (OLG Hamm NStZ 1982, 524; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 224; OLG Hamm StV 2005, 676).
  • OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 29/07
    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07
    Aktenzeichen: 2 VAs 29/07.
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07
    Dabei bleibt das Rechtsschutzinteresse an einer gerichtliche Überprüfung auch dann erhalten, wenn - wie hier - nicht die auf dem rechtskräftigen Urteil beruhende (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 252 ff.; OLG Frankfurt a.a.O.) Freiheitsentziehung als solche, sondern die besonders einschneidende, weil am Maßstab des einfachen Rechts eklatant fehlerhafte und unverhältnismäßige Art und Weise ihrer Durchführung geltend gemacht wird (vgl. BVerfG a.a.O; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 249 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht